Autoversicherung

Gebäudeversicherung für Rügen

welche Wohngebäudeversicherung ist die richtige?

Mit unserer Wohngebäudeversicherung können Schäden durch Risiken wie: Feuer (zum Beispiel Blitzschlag, Brand, Explosion), Leitungswasser, Frost, Hagel und Sturm abgesichert werden. Optional können ergänzende Optionen wie eine Elementarversicherung – zum Schutz bei Überflutung durch Starkregenfälle oder etwa bei Hochwasser – abgeschlossen werden oder Optionen wie Mutwillige Beschädigungen am Gebäude, Haustechnische Anlagen wie z. Bsp. Photovoltaikanlagen oder eine Glasversicherung eingeschlossen werden.

Wir können Sie zwar nicht vor diesen Schäden schützen - aber den finanziellen Verlust der durch den Ersatz oder Reparatur dieser Schäden entsteht. Beistand wärend einer Schadensregulierung gehört natürlich selbstverständlich zu meinen Servicedienstleistungen dazu.

Sie haben Fragen? Rufen Sie einfach an - Jörg Heinze Versicherungsmakler in Sassnitz auf Rügen

Tel: Rügen (038392) 65 90 30

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Riesterrente, Hausratversicherung, Privathaftpflicht

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung und Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit Ihrem Anliegen verwendet. Hierzu findet eine elektronische Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzhinweise statt.

Versicherungen bei Hauskauf

Wie verhält es sich mit der Gäudeversicherung, wenn ich mir ein Haus von einem Vorbesitzer kaufe?

Eigentlich ganz einfach! Wenn eine Gebäudversicherung durch den Vorbsesitzer Ihres Hauses abgeschlossen wurde und noch bestehen sollte, geht diese bei Hauskauf automatisch auf den zukünftigen Besitzer über. Der Grundgedanke hierbei ist der, dass Sie während der Übergangsphase zwischen Kosten und Nutzenübergang und dem offiziellen Übergang des Gebäudes auf Sie durch Notarielle Beglaubigung oder Grundbucheintragung, nicht ohne Versicherungsschutz sind.

Nach Grundbucheintragung können Sie die Gebäudversicherung innerhalb von 4 Wochen oder zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres beim Versicherer kündigen und Ihren eigenen Vertrag abschließen. Sollten Sie sich entscheiden den übernommenen Vertrag beizubehalten, lassen Sie diesen auf jeden Fall durch Ihren Versicherungsmakler auf Richtigkeit der Versicherungssumme und Einschluss aller versicherungsrelevanten Optionen prüfen (Einschluß Elementarversicherung, Mutwillige Beschädigung, Graffiti, Haustechnische Anlagen etc.).

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Ich bin bei Bedarf für Sie Vorort - testen Sie Jörg Heinze Versicherungsmakler in Sassnitz auf Rügen

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Was ist in eine Gebäudversicherung versichert

in einer Gebäudeversicherung sind folgende Dinge versichert:
- Schäden durch Brand / Feuer / Exposion
- Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser
- Schäden durch Sturm
- Schäden durch Hagel
- Schäden durch Überspannung

folgende Optionen sind zusätzlich in einer Gebäudeversicherung wählbar:
- Schäden durch Elementarereignisse wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Rückstau wie z. B. nach Starkregen
- Schäden durch Glasbruch ( bei Einfamilien sollte diese eher mit der Hausratversicherung abgschlossen werden - um sämtliche Glasflächen im Haushalt und im Gebäude abzusichern
- Schäden an Anlagen für Photovoltaik, Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen
- Schäden durch mutwillige Beschädgung am Gebäude
- Schäden durch im Antrag unbenannte Gefahren, die nicht durch die Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurden
- Wohngebäudeschutzbrief für schnelle unkompizierte Hilfe, wie Schlüsseldienst, Handwerker bei einem Leitungswasserschaden am Wochenende u.v.m.

Was leistet die Gebäudeversicherung bei Schaden

Neben einer reinen Schadenregulierung werden je nach gewählten Tarif noch weitere Kosten übernommen:

- Reparatur- und Instandsetzungskosten der Schäden, die durch die versicherten Risiken entstanden sind, zum Beispiel, wenn ein Sturm das Dach abdeckt, oder eine Wasserleitung leckt - oder ein Feuer ausbricht.
- Kosten für den Abbruch des Gebäudes,
- Aufräumarbeiten nach Schadensfall und Grundstückssicherung
- Baumfällarbeiten oder Aufräumkosten nach einem Sturm ab Windstärke 8 können übernommen werden.
- im Falle einesTotalschaden wird ein neues Haus in gleicher Bauart und Ausstattung zu heutigen Preisen (Neuwertpreis) errichtet, inklusive aller Kosten für den Architekten, die Planung sowie den eigentlichen Hausbau
- Kosten für eine Mietwohnung, die vorübergehend angemietet werden muss, wenn das Haus durch Brand oder einem Wasserschaden oder Sturmschaden unbewohnbar geworden ist
- Kosten für Schadensminderung nach einem Schadensfall - z. Bsp. ein Provisorium der Dachsicherung nach einem Sturmschaden
- Mietausfallkosten - für Zwei- und Mehrfamilienhäuser wenn die Wohnungen nach einem Schadensfall nicht bewohnbar sind
- Beseitigung von Nässeschäden wenn Leitungswasser bestimmungswidrig im Mauerwerk ausgetreten ist
- und vieles vieles mehr!!

Optionen die den Beitrag senken

Gebäudeversicherung-Versicherungsmakler-Rügen
Gebäudeversicherung-Versicherungsmakler-Rügen

es gibt verschiedene Optionen die Ihren Beitrag für Ihre Gebäudeversicherung senken können:

1). Wahl einer Selbstbeteiligung im Schadensfall - je nach Höhe der Selbstbeteiligung, können Sie Ihren Beitrag für die Gebäudeversicherung bis zu 35% senken.

2). Wählen Sie den Neubaunachlass. Viele Versicherer bieten einen Neubaunachlass nicht nur bei neu erstellten Wohngebäuden - sondern auch nach erfolgter Sanierung des Wohngebäudes. Der Neubaunachlass wird je nach Versicherer zwischen 15 und 30 Jahre angeboten. Das heißt die Präme veringert sich teilweise um bis zu 40% und erhöht sich dann in den Folgejahren um ca. 5% bis Sie die normale Tarifrämie erreicht haben. Bei Teilsanierungen - z. Bsp. Sanierung des gesammten Leitungswassernetztes im Wohngebäude und dem Grundstück, wird der Nachlass dann auf den Prämienteil der Leitungswasserversicherung gewährt.

Beitragsfallen bei Tarifen aus Vergleichsrechnern

Viele Kunden informieren sich im Internet und schließen Ihre Versicherungen über Vergleichsportale wie zum Bsp. Check 24 oder Verivox ab. Wenn Sie sich im Versicherungsrecht und in den Versicherungsbedingungen einer Gebäudeversicherung auskennen, ist das bestimmt auch keine schlechte Sache. Viele verzweifelte Kunden, die zu uns kommen, bereuen es aber nur nach dem preiswertesten Tarif gesucht zu haben. Sie konnten natürlich nicht erkennen, dass sie einen Basistarif mit reduzierten Leistungen oder hohen versteckten Selbstbehalten, abgeschlossen hatten. Diese Fallstricke fallen dann erst bei der ersten anstehenden Schadensregulierung Ihres Wohngebäude Schadens auf.

Die Versicherer bieten oftmals Tarifformen die sich Basis - Optimal - und/oder Premiumtarif nennen, an. Erst der Premiumtarif bietet dann zum Beispiel 100% Erstattung bei Schäden die durch Ihre grobe Fahrlässigkeit entstanden sind, an. Das heißt, wenn der Feuerschaden durch Ihre grobe Fahrlässigkeit entstanden ist (z. Bsp. Kerze im Zimmer brennen lassen), wird der Versicherer im Basistarif die Schadenshöhe nur bis zu 10% erstatten. Auf dem Rest bleiben Sie dann sitzen. Nun könnten Sie sagen das wird mir nicht passieren. Erfahrungsgemäß aber gibt es aber noch viele andere schuldhafte Zuweisungen, die durch Ihre grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. (Offen gelassenes Fenster, nicht verschlossene Wohnungs/Haustür etc.)

was bedeutet Unterversicherungsverzicht

Unterversicherung besteht, wenn der Wiederbeschaffungswert des Wohngebäudes die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme überschreitet. In diesem Fall wird der Versicherer bei einem Schaden einen entsprechenden prozentualen Abzug bei der Leistung vorzunehmen - außer Sie habe einen Premium Tarif gewählt, in dem eine gewisse Vorsorgetolleranz für später erfolgte Anbauten /Ausbauten vereinbart ist. Diese Vereinbarung schützt Sie aber nicht vor einer falsch berechneten / geschätzten Versicherungssumme. Wichtig ist hierbei der Abschluss einer gleitenden Neuwertversicherung und nicht die Zeitwertversicherung. Übernehmen Sie also keine Summen von einer eventuell vom Vorbesitzer übernommenen Wohngebäudeversicherung! Lassen Sie die Versicherungssumme immer durch einen unabhängigen Versicherungsmakler ermitteln.



Achten Sie nach Vertragsabschluss unbedingt darauf, bauliche Veränderungen dem Wohngebäudeversicherer anzuzeigen. Bauen Sie z. Bsp. Ihr Dachgeschoss aus oder bauen sich eine Garage auf Ihr versichertes Grundstück, so erhöht sich der Wert des Gebäudes. Diese Änderungen müssen dem Versicherer mitgeteilt werden. Sie müssen im Versicherungsschein ergänzt werden. Somit können Sie sicher sein, dass keine Unterversicherung entsteht.


In Binz, Prora, Bergen Sellin, Sassnitz oder Sagard so wie überall auf der Insel Rügen gibt es eine Menge kleiner Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser oder Mehrfamilienhäuser. Die diversen Unwetter in den letzten Jahren, haben den Versicherern hohe Schadensqouten beschert. Das hat die Wohngebäude Versicherer dazu veranlasst die Beträge für die Wohngebäudeversicherung drastisch anzuheben. Wenn Sie auf der Suche nach einer neuen Wohngebäudeversicherung sind, ist Jörg Heinze Versicherungsmakler in Sassnitz auf Rügen Ihr richtiger Ansprechpartner.

Jörg Heinze Versicherungsmakler in Sassnitz auf Rügen konnte mit einigen Versicherern neue Deckungskonzepte mit attraktiven Beitragsnachlässen verhandeln, auch für die Provinzial Versicherung, VHV-Versicherung oder Rhion Versicherung. Wenn Sie also wieder einmal eine Beritragsanpassung für Ihre Wohngebäudeversicherung erhalten haben - lohnt sich vielleicht ein Anruf bei Jörg Heinze Versicherungmakler, denn wir sind auch Ansprechpartnerartner der Provinzial Versicherung Rügen, VHV Versicherung Rügen oder Rhion Versicherung Rügen.

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