Ausbildungsversicherung für Kinder
Eine Ausbildungsversicherung sorgt dafür, dass für die Ausbildung des Kindes auch im schlimmsten Fall gesorgt wäre. Denn stirbt der versicherte Elternteil während der Laufzeit, müssen keine Beiträge mehr gezahlt werden. Trotzdem bekommt das Kind zum vereinbarten Termin die volle Leistung einschließlich der Überschussbeteiligung ausgezahlt.
Diese Versicherungs ist im Rahmen der Versteuerung von Lebensversicherung von den Vermittlern etwas in den Hintergrund gedrängt worden, da die Gewinnanteile mit dem Stuersatz des nun Jugendlichen versteuert werden müssen.
Das müssen Banksparpläne auch - mit 25% Abgeltungssteuer + 5%Solidaritätszuschlag!
Daher sollten Omas, Opas, Tanten und Onkels die Art der Kindervorsorge ruhig weiter in Betracht ziehen.