Autoversicherung

Berufsunfähigkeit Vertrag mit Beitragsrückzahlung

Berufsunfähigkeitsversicherung-Versicherungsmakler
Berufsunfähigkeitsversicherung-Versicherungsmakler

Berufsunfähigkeitsversicherung - Vertrag mit- oder ohne Beitragsrückzahlung

Es gibt verschieden Varianten für die Gestaltung Ihres Vertrages was sich letztendlich immer im Beitrag wiederspiegelt.

Mit Ihren Beiträgen werden zum Einen Rückstellungen für das Risiko der Berufsunfähigkeit (BU) und zum Anderen Überschüsse (Rendite) erwirtschaftet. Je nachdem wie das Versicherungsunternehmen wirtschaftet, wie viele Schadensfälle das Versicherungsunternehmen abzuwickeln hat, aber auch in Abhängigkeit zur Börse, werden Überschüsse gebildet.

Variante 1) die Überschüsse werden monatlich mit den Versicherungsbeiträgen verrechnet. Das heißt es gibt einen Bruttobeitrag - abzüglich der Überschüsse wird dann der Nettobeitrag - den Sie monatlich zahlen - gebildet.

Variante 2) die Überschüsse werden verzinslich oder in Fonds angesammelt. In dieser Variante zahlen Sie den Bruttobeitrag und die Überschüsse werden mit Zinseszins bis zum Ablauf angesammelt und am Ende des Vertrages ausgezahlt. Vorausgesetzt Sie sind vorher nicht Berufsunfähig geworden - dann übernimmt das Versicherungsunternehmen die Beitragszahlung und die Überschüsse werden für Ihre Berufsunfähigkeitsrente genutzt.

Variante 3) die Überschüsse werden in Fonds angesammelt und zum Ablauf des Vertrages ausgezahlt. Werden Sie berufsunfähig wird ein Teil der Überschüsse zusätzlich zur garantierten Berufsunfähigkeitsrente ausgezahlt. Die restlichen Überschüsse können in Höhe des Fondsguthabens auch bei Eintritt der Berufsunfähigkeit oder zum Ablauf ausgezahlt werden. Sie haben die Wahl.

Welche Variante die Bessere ist, kann jeder nur für sich selbst entscheiden. Unserer Erfahrung nach entscheiden sich viele unserer Kunden für die Ansammlung der Überschüsse bis zum Ablauf. Die Kapitalauszahlung motiviert dann die Kunden die Berufsunfähigkeitsversicherung auch wirklich bis zum Ablauf laufen zu lassen.

Es gibt natürlich auch Stimmen die da sagen, den Beitrag den der Kunde spart wenn er die Überschüsse gleich mit den Beiträgen verrechnen läßt und dann den Nettobeitrag zahlt - diesen könnte er mit einer besseren Rendite anlegen.

Ich kenne keinen Kunden der das getan hat.

Also Sie sehen - Sie entscheiden welche Variante zu Ihnen paßt.

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(z. Bsp. Binz)

Riesterrente, Hausratversicherung, Privathaftpflicht

Ihre Angaben werden ausschließlich zur Bearbeitung und Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit Ihrem Anliegen verwendet. Hierzu findet eine elektronische Verarbeitung Ihrer Daten gemäß unserer Datenschutzhinweise statt.

Es gibt folgende Vertragsarten und Kombinationsmöglichkeiten

- selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU)
- Speziell für die Absicherung von Kindern gibt es die Schulunfähigkeitsversicherung
- kombinierte Berufsunfähigkeitsversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherungen können in einer Riesterrente, Basisrente, Privatrente, Fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung und in einer Risikolebensversicherung integriert werden

Die Schulunfähigkeitsversicherung - eine Absicherung für Kinder, dient der Absicherung des dauerhaften Verlustes der Teilnahmemöglichkeit am Unterricht. Analog zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ist ausschließlich der dauerhafte Verlust der Fähigkeit versichert, dem Unterricht nicht folgen zu können. Es gibt Verträge die dann später automatisch in eine normale Berufsinfähigkeitsversicherung umgewandelt werden können.

Riesterrente oder Riester Rente - kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei einem Riesterrentenvertrag besteht die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) einzuschließen. Allerdings sind die Möglichkeiten in Bezug auf die Höhe der Rente durch die staatlichen Vorgaben sehr begrenzt. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Berufsunfähigkeitsrente im Leistungsfall versteuert werden muss. (Siehe Beispiel nach Basisrente)

Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung
Die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung bietet sich für denjenigen an, der auf die Versorgung von Hinterbliebenen verzichten kann. Es kommt in jeden Fall aber auf den Vergleich an, da gewisse Vertragskombinationen sich günstiger für den Versicherungsnehmer auswirken können. Auch in den Versicherungsbedingungen gibt es bei einigen Versicherern Unterschiede zwischen einer selbstständigen und einer kombinierten Berufsunfähigkeitsversicherung.

Basisrente kombiniert mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
Auch bei einer Basisrente, auch Rüruprente (genannt) besteht die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) einzuschließen. Auch hier ist zu beachten, dass die Berufsunfähigkeitsrenten im Leistungsfall versteuert werden müssen. Werden Leistungen der Berufsunfähigkeitszustazversicherung (BUZ) aus einer Rüruprente oder Riesterrente als Trägerversicherung bezogen, müssen die Leistungen nach folgenden Beispiel versteuert werden. Hierbei kommt es bei der Versteuerung der Renten auf das Jahr des Rentenbeginns an. Entsprechend zur gesetzlichen Rente wird hier nach dem Kohortensystem versteuert:

Jahr des Rentenbeginns Steuerpflichtiger Rentenanteil von der Gesamtrente

2006 - 52 Prozent
2010 - 60 Prozent
2015 - 70 Prozent
2020 - 80 Prozent
2025 - 85 Prozent
2030 - 90 Prozent
2035 - 95 Prozent
ab 2040 - 100 Prozent

Allerdings wurde bei der Basisrente eine erhöhte Möglichkeit der steuerlichen Geltendmachung der Beiträge, vom Staat ermöglicht. Private Rentenversicherung sowie Fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherungen
bieten ebenfalls die Möglichkeit eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung einzubinden. Die Risikolebensversicherung ist wohl die am meisten verbreitete Vertragskombination mit einer eingeschlossen Berufsunfähigkeitszusatzversicherung. Viele Jahre lang war das die einzige von Versicherern angebotene Möglichkeit sich gegen die Folgen einer Berufsunfähigkeit abzusichern. In den letzten Jahren hat sich der Versicherungsmarkt in seiner Vielfältigkeit mit seinen Produkten sehr verändert. Daher ist immer eine Günstigerprüfung in jeder einzelner Situation angeraten. Die heutigen professionellen Vergleichsprogramme bieten die Möglichkeit das in jeder Beratung anzuzeigen.

Fragen zum Gesundheitszustand bei Antragsaufnahme

Gerade die Fragen zum Gesundheitszustand von Kunden müssen wahrheitsgemäß beantwortet und in den Antrag eingetragen werden. Besteht für den Versicherer ein besonders schwerwiegendes Risiko aus diesen Angaben, wird der Versicherer Risikozuschläge erheben, Ausschlussklausel für Vorerkrankungen vereinbaren oder er nimmt den Vertrag gegebenenfalls gar nicht an.

Die Beantwortung der Gesundheitsfragen

Dennoch sollten Sie allerhöchstes Augenmerk auf die vollständige, korrekte und ausführliche Beantwortung der Gesundheitsfragen haben. Dabei sind unbedingt auch so genannte Bagatellerkrankungen (Husten, Schnupfen, wiederkehrende Kopfschmerzen) anzugeben, da der Versicherungsnehmer oder die versicherte Person sicher nicht jede Diagnose kennt und damit nicht einschätzen kann, ob die Erkrankung von Bedeutung ist oder nicht. Daher ist von höchster Priorität, die Gesundheitsfragen möglichst umfangreich zu beantworten als später etwas zu verschweigen, was aus Sicht des Versicherers bedeutsam war. Im Zweifelsfall ist alles risikorelevant, wonach ausdrücklich gefragt wird. Da manche Versicherer aber danach fragen, ob in den letzten 10 Jahren Krankheiten, Beschwerden oder Störungen bestanden, ist hier eine objektive Eingrenzung kaum möglich.

Herr Professor Römer hat eine dazu ergangene BGH-Rechtsprechung auf den Punkt gebracht: „Ein Versicherungsnehmer trägt das Risiko, wenn er meint, selbst beurteilen zu können, was gefahrerheblich ist und was nicht. Bei Husten, Schnupfen, Heiserkeit mag dieses Risiko gegen Null gehen. In allen anderen Fällen tut er gut daran, die im Formular gestellten Fragen genau und wahrheitsgemäß zu beantworten.“

Gerichte haben dazu im Einzelfall entschieden, dass folgende Erkrankungen nicht anzugeben sind, sofern nicht ausdrücklich danach gefragt wurde: einmalige Lumbalgie (BGH VersR 1991, 578), ärztliche Verlegenheitsdiagnose (OLG Hamm r+s 1993, 114), Gallensteine ohne Beschwerden (OLG Köln VersR 1983, 1125). Dieses Rücktrittsrecht ist bei neuen Verträgen meist auf 5 Jahre beschränkt. Es gibt aber auch Verträge bei denen es auf 3 oder gar 10 Jahre begrenzt ist. Bei besonders schweren Verstößen gilt sogar eine generelle Frist von 10 Jahren – wie im Falle der arglistigen Täuschung. Arglistige Täuschung liegt etwa dann vor, wenn etwa eine leichte Erkältung und eine Blütenstauballergie angegeben wurden, tatsächlich aber Asthma mit monatelangem Husten, Luftnot und eitrigen Bronchitiden bestand (OLG Köln 09.01.1992; bzgl. Der Arglist bestätigt von BGH 23.06.1993). Genauso arglistig handelt derjenige, der zwar lange zurück liegende Erkrankungen angibt, jedoch eine Behandlung wegen einem Tinnitus und Wirbelsäulenbeschwerden verschweigt (OLG Saarbrücken, 19.05.1993, VersR 1996, 488). Kunden berichten darüber, dass es Versicherungsvermittler gibt die ihren Kunden raten, besonders schwerwiegende Erkrankungen (zum Beispiel HIV+ ohne Erkrankungen) besser nicht anzugeben, da es sonst zu einer Vertragsablehnung kommen würde. Fliegt dieser Schwindel auf, so ist der Vertrag rückwirkend nichtig.

Im Leistungsfall werden die Kundenangaben überprüft

Kommt es zum Leistungsfall, prüfen die Versicherer an Hand einer zentralen Datei (eine sogenannten Sonderwagnisdatei), ob der Versicherte schon mal abgelehnt worden ist. Auch wird bei der Krankenkasse nachgefragt bei welchen Ärzten der Kunde in der Vergangenheit war. Kommt dann heraus, dass der Versicherte bei Antragstellung gelogen hat, entfällt rückwirkend der Versicherungsschutz. Dies gilt sogar dann, wenn der Versicherte nicht wegen eines weiteren Bandscheibenvorfalls, sondern etwa wegen Krebs oder multipler Sklerose berufsunfähig würde. Begründung: bei korrekter Angabe der Gesundheitsfragen wäre Versicherungsschutz entweder gar nicht, mit Ausschlussklausel oder gegen Zuschlag angeboten worden. Lügen oder Angaben verschweigen lohnen also nicht. Es kommt doch immer wieder durch Recherchen oder Zufälle heraus.

Versicherungsvergleich und analytische Beratung

Jörg Heinze - Ihr Versicherungsmakler in Sassnitz auf Rügen berät Sie gerne in allen Versicherungsfragen rund um Ihre Privaten Versicherungen wie Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Privathaftpflicht, Unfallversicherung, Öltank Versicherung Photovoltaikanlagen Versicherung, Elementar Versicherung für Gebäude- & Hausratversicherung, Schutzbrief Versicherungen für Hausrat- und Wohngebäude, und Kfz Versicherung. Innerhalb den Beratungen zu Ihren privaten Versicherungen biete ich selbstverständlich auch Beratungen und Vergleiche in den Bereichen Berufsunfähigkeitsversicherungen, Altersvorsorge wie Riester Rente oder Rürup Rente oder Private Krankenversicherung an.

Egal wie das Thema Riester Rente in den Medien demontiert wurde - schon ab einem in Ihrem Haushalt lebenden Kind, lohnt sich durch die Riester Förderungen Ihre Riester Rente. Die Riester Rente kann übrigens wie ein Bausparvertrag genutzt werden, wenn Sie eine selbstgenutze Immobilie besitzen.

alles zum Thema Riester Rente

Jörg Heinze Versicherungsmakler in Sassnitz auf Rügen ist ein von Versicherungsunternehmen unabhängiger Versicherungsmakler - das können Sie unter www.Vermittlerregister.org mit der eingetragenen Registriernummer D-OX66-A7F1Y-15 überprüfen.

Sie erhalten bei Jörg Heinze Versicherungsmakler nicht nur Private Absicherungen. Sie erhalten ebenso analytische Beratungen für Ihre Firmenversicherungen, Gewerbeversicherungen (für Gastronomie, Einzelhandel, Textilhandel). Insbesondere für Ihre Gewerbe Inhaltsversicherung, Betriebshaftpflicht, Firmenhaftpflicht, Elektronikversicherung, Cyberversicherung, Betriebsausfallversicherung oder Betriebsschließungsversicherung


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