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Direktversicherung / Betriebliche Altersvorsorge

Direktversicherung

Durch Gehaltsumwandlung werden Teile des Bruttogehaltes des Arbeitnehmers im Rahmen einer Direktversicherung für die Altersvorsorge des Arbeitnehmers angespart. Das Heißt: vor den Abzügen des Arbeitnehmers wird der Beitrag der Direktversicherung vom Arbeitgeber abgezogen und an den Versicherer überwiesen. Erst von dem verbeleibenden Betrag werden Steuern und Sozialkosten abgezogen. Der Arbeitnehmer braucht also auf diese Beiträge zur Direktversicherung keine Steuern zu zahlen. Die Beiträge zur Direktversicherung sind bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze (West) zuzüglich 1.800 Euro Festbetrag steuerfrei und sozialabgabenfrei. Das Bundeskabinett hat am 8. August 2007 die Fortsetzung der so genannten Entgeltumwandlung beschlossen. Arbeitnehmer brauchen danach auch nach 2008 keine Sozialabgaben auf ihre Beiträge zur Betriebsrente zahlen. Der Bundestag hat Mitte November 2007 offiziell diese Verlängerung abgesegnet, so dass diese Einzahlungen weiterhin sozialabgabenfrei geleistet werden können.

Diese Art der Altersvorsorge ist allerding sehr beratungsintensiv und lässt sich nicht mal einfach per Angebot erklären. Daher wird die unabhängige Beratung eines Versicherungsmakler empfohlen. Achten Sie darauf, daß Sie Tarife erhalten in denen die Abschlußkosten auf die Laufzeit des Vertrages verteilt werden!!

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(z. Bsp. Binz)

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