Haus- und Grundbesitzer- haftpflichtversicherung
Als Hauseigentümer oder Grundbesitzer sind Sie voll verantwortlich für alle Schäden rund um Ihr Haus und/oder Ihr Grundstück. Die gesetzliche Grundlage hierfür ist in § 836 BGB festgelegt. Dieser Paragraph besagt sinngemäß: Kommt es durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes zu Personen- oder Sachschäden, so hat der Hausbesitzer dafür zu haften, es sei denn, daß er die zur Schadensvorbeugung im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat.
Als Hausbesitzer unterliegen Sie auch einem nicht zu unterschätzenden Haftungsrisiko auf Grund der Ihnen obliegenden Verkehrssicherungspflicht. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet sein Grundstück so abzusichern, daß keine Person dort zu Schaden kommen können. Dazu gehört insbesondere das Reinigen und Streuen der Gehwege sowie das Schneeräumen. Sollte per Mietvertrag bestimmt sein, daß anstelle des Hauseigentümers der Mieter die Streu- und Reinigungspflichten zu erfüllen hat, so haftet trotzdem der Hauseigentümer.
Regressansprüche gegen Sie müssen zunächst geprüft werden. Dabei unterstützt Sie eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht nur finanziell, sondern auch juristisch.Wurden unberechtigta Ansprüche an Sie geltend gemacht - werden diese durch die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht auf deren Kosten abgewährt.
Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für Einfamilienhäuser ist oftmals in den besseren Tarifen einer Privathaftpflicht integriert, und daher nicht extra abzuschließen.
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