Elementarversicherung

Elementarschaden-Ratgeber für Ihre Ferienimmobilie auf Rügen

Ehrlicher Klartext zu Naturgewalten an der Ostsee: Was der Elementarschutz leistet, welche Bedingungen gelten und warum eine Sturmflut generell nicht versicherbar ist.

Der wichtigste Fakt vorab: Sturmflut ist am Markt nicht versicherbar

Als Eigentümer einer Ferienimmobilie auf Rügen – ob für die reine Eigennutzung oder in der Ferienvermietung – hören Sie oft widersprüchliche Aussagen. Hier gilt die ungeschminkte Wahrheit: Schäden durch eine Ostsee-Sturmflut oder direktes Meerwasser sind in Deutschland bei keinem Versicherer abdeckbar.

Warum der Elementarschutz dennoch unverzichtbar ist: Die echten und drastisch zunehmenden Risiken an der Küste entstehen meist von oben und innen. Extreme Starkregenfälle und Überlastungen des öffentlichen Kanalnetzes richten Jahr für Jahr massive Schäden an Ferienhäusern und Eigentumswohnungen an. Genau hier greift die erweiterte Elementarschadenversicherung.

Die wichtigsten Klauseln und Fakten im Detail

🌧️ Wichtige Klausel bei Starkregen

In den Versicherungsbedingungen ist klar geregelt: Das Grundstück muss durch den Starkregen erst flächenhaft überflutet worden sein, bevor das Wasser in das Gebäude eindringt. Reiner Niederschlag von oben ohne Überflutung ist kein Elementarschaden – es sei denn, ein Sturm ab Windstärke 8 beschädigt vorher das Dach (dann greift die Sturmschaden-Deckung).

🏔️ Der Irrtum: „Ich wohne doch auf dem Berg!“

Viele Eigentümer glauben, eine erhöhte Lage schütze vor Wasserschäden. Bei sturzartigem Starkregen kollabiert die öffentliche Kanalisation jedoch schlagartig. Das Abwasser sucht sich unter extremem Druck den nächstgelegenen Weg – und das drückt die Wassermassen auch auf dem Berg über Abflüsse oder Toiletten direkt in Ihr Gebäude.

🚨 Die Rückstauklappen-Falle in M-V

In Mecklenburg-Vorpommern besteht zwar keine gesetzliche Einbaupflicht für eine Rückstauklappe. Die Versicherer fragen diesen Zustand im Antrag jedoch explizit ab. Geben Sie an, dass eine funktionstüchtige Klappe vorhanden ist, obwohl sie fehlt oder nicht gewartet wurde, kürzt der Versicherer die Entschädigung im Schadensfall um mindestens 10 %.

❄️ Schneedruck & weitere Naturgefahren

Neben Starkregen und Rückstau deckt die Elementarversicherung auch Gebäudeschäden ab, die durch schwere Schneelasten auf dem Dach im Küstenwinter, Erdrutsch oder Erdsenkung entstehen.

Häufige Fragen zum Elementarschutz auf der Insel Rügen

❓ Bietet jeder Versicherer auf Rügen Elementardeckung an?

Nein. Aufgrund der Küstenlage stufen viele Standard-Gesellschaften breite Teile der Insel Rügen in höhere Gefährdungsklassen ein und lehnen den Einschluss von Elementarschäden pauschal ab. Wir arbeiten gezielt mit wenigen Spezialanbietern zusammen, die diesen Schutz für Ferienhäuser und Ferienwohnungen auf Rügen weiterhin anbieten.

❓ Muss ich im Antrag Angaben zur Rückstauklappe machen?

Ja, zwingend. Wir gehen diese Fragen im geführten Antragsprozess exakt mit Ihnen durch. So vermeiden wir Falschangaben, damit der Schutz im Schadensfall rechtssicher und frei von Leistungskürzungen steht.

🏡 Ist der Schutz für Selbstnutzer und Ferienvermieter identisch?

Die Absicherung des Bauwerks gegen Elementargewalten ist für reine Eigennutzer und Vermieter gleich wichtig. Wer vermietet, sollte jedoch darauf achten, dass bei Unbewohnbarkeit nach einem Starkregenschaden auch der entstehende Mietausfall stornierter Buchungen abgesichert ist.

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Wir prüfen für Ihre Immobilie auf Rügen, welche Spezialtarife die erweiterten Naturgefahren einschließen. Starten Sie jetzt Ihre Anfrage über unseren geführten Fragenbaum.

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