Haftpflichtversicherung für Ferienimmobilien

Haftpflichtversicherung für Ihre Ferienimmobilie auf Rügen

Spezielle Haus- & Grundbesitzer- sowie Vermieter-Haftpflicht – finanzielle Absicherung bei Personenschäden, Sachschäden und Regressansprüchen Dritter auf der Insel.

Warum Ihre private Haftpflichtversicherung bei Ferienobjekten oft nicht reicht

Als Eigentümer einer Ferienimmobilie tragen Sie die volle Verkehrssicherungspflicht für Ihr Grundstück und das Gebäude. Das bedeutet: Sie haften unbegrenzt mit Ihrem privaten Vermögen, wenn Dritte auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommen.

Eine normale Privathaftpflicht deckt in der Regel nur das selbst bewohnte Eigenheim ab. Sobald Sie Ihre Ferienimmobilie als Zweitwohnsitz nutzen oder an wechselnde Urlaubsgäste vermieten, verlangen Versicherer eine spezielle Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht bzw. Vermieter-Haftpflicht. Unsere Deckungskonzepte schützen Sie zuverlässig vor unberechtigten oder berechtigten Schadensersatzansprüchen.

Die wichtigsten Schutzbausteine für Ihre Ferienimmobilie

⚖️ Personen- & Sachschäden Dritter

Absicherung, wenn beispielsweise ein Passant oder Feriengast auf ungestreutem Weg ausrutscht oder ein herabstürzender Dachziegel ein geparktes Fahrzeug beschädigt.

💧 Allmählichkeits- & Leitungswasserschäden

Schutz bei Schäden, die durch austretendes Wasser schleichend an Nachbargrundstücken oder fremdem Eigentum entstehen (z. B. Sickerwasser in benachbarte Wohnungen).

🛡️ Passiver Rechtsschutz (Abwehr unbegründeter Ansprüche)

Die Haftpflichtversicherung prüft auf eigene Kosten, ob Ansprüche gegen Sie berechtigt sind, und wehrt unberechtigte Forderungen – falls nötig auch gerichtlich – für Sie ab.

🛢️ Gewässerschaden-Haftpflicht (optional)

Unerlässlich bei Immobilien mit Ölheizung oder Tankanlagen: Absicherung bei Gewässerverunreinigungen durch auslaufendes Heizöl auf der Insel Rügen.

Häufige Fragen zur Haftpflichtversicherung auf Rügen

❓ Reicht die Haftpflicht der Eigentümergemeinschaft (WEG) bei Eigentumswohnungen aus?

Die WEG-Haftpflicht deckt nur Schäden ab, die vom Gemeinschaftseigentum ausgehen (z. B. Treppenhaus, Fassade). Entsteht ein Schaden innerhalb Ihres Sondereigentums (z. B. ein Wasseraustritt in der Wohnung, der in die Nachbarwohnung sickert), haften Sie persönlich. Hierfür benötigen Sie Ihre eigene Vermieter- bzw. Sondereigentums-Haftpflicht.

❓ Ich nutze meine Ferienwohnung nur selbst – brauche ich eine extra Haftpflicht?

Das hängt von Ihrem privaten Haftpflichttarif ab. Manche Premium-Tarife schließen eine selbst genutzte Ferienwohnung im Inland mit ein. Wir prüfen Ihre bestehende Police kostenfrei, um Deckungslücken sicher auszuschließen.

🧹 Was gilt bei Räum- und Streupflicht im Küstenwinter?

Auch wenn Sie einen Winterdienst oder eine Agentur vor Ort beauftragen, verbleibt die Kontrollpflicht beim Eigentümer. Kommt es zu Glatteisunfällen, sichert Sie die Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Schmerzensgeldansprüche ab.

Haftpflichtschutz für Ihre Ferienimmobilie auf Rügen prüfen

Ob Eigennutzung oder Ferienvermietung: Erfassen Sie in wenigen Schritten die Eckdaten Ihres Objekts und wir ermitteln das passende Haftpflichtkonzept.

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